04533-207900 info@kanzlei-luv.de Mo-Di: 08:00–13:00 und 14:00–18:00, Mi: 08:00–13:00, Do-Fr: 08:00–13:00 und 14:00–18:00

Vertrags- und Zivilrecht

Für Sie in diesem Fachbereich tätig:

Matthias Volquardts

Rechtsanwalt

Anna v. Knebel Doeberitz

Rechtsanwältin und Notarin

Haben Sie Fragen oder ein Anliegen?

Vertrags- und Zivilrecht

Vertrags- und Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht umfasst eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen.  Die Grundlagen finden sich im Wesentlichen in dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem BGB.

Der Begriff „Vertragsrecht“ betrifft alle Fragestellungen, die im Zusammenhang mit dem Abschluss beziehungsweise einer Änderung oder einer Aufhebung von Verträgen jeglicher Art entstehen.

In vielen Rechtsgebieten sind wir auch in der Vertragsgestaltung für Sie tätig. Das heißt, dass wir individuelle Verträge in Ihrem Sinne entwerfen. Andererseits stehen wir zur Prüfung von Verträgen und Vertragsentwürfen zur Verfügung und beraten bei Vertragsverhandlungen

Häufig entstehen die Schwierigkeiten nach Abschluss eines Vertrages, z.B. bei Abwicklung oder Ausübung. Bei Gewährleistungsfragen oder Schadensersatzansprüchen aus Vertragsverletzung ist anwaltliche Unterstützung von Beginn an ratsam, um keine Rechte zu verlieren.

Hier vertreten wir Sie bei der

  • Abwehr oder Durchsetzung von Schadenersatzforderungen z.B. wegen vertragswidrigen Verhaltens (z. B. bei einem Kauf- oder Werkvertrag) hinsichtlich verschwiegener Mängel, arglistiger Täuschung oder zugesicherten Eigenschaften;

  • dem Forderungseinzug;

  • hinsichtlich unerlaubter Handlungen bei der Durchsetzung eines angemessenen Schmerzensgeldes;

  • bei ungerechtfertigten Bereicherungen;

  • Herausgabeverlangen;

  • Unterlassungsansprüchen z.B. im Nachbarrecht;

  • der Klärung von Verjährungsfragen;

  • Anfechtungsmöglichkeiten;

  • einem etwaigen Widerspruchsrecht oder der

  • Rückabwicklung eines Vertrages und der hieran anknüpfenden Problematiken.

Jede Ausübung eines Gestaltungsrechts kann erhebliche Folgeprobleme mit sich bringen, sodass genau zu prüfen und abzuwägen ist, welche Rechte geltend gemacht werden können und sollen.

Vereinbaren Sie gern unmittelbar einen Termin mit unserer Kanzlei!