Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge sind für den Erhalt des aufgebauten Vermögens von zentraler Bedeutung. Häufig finden sich wenig durchdachte Gestaltungen, unklare Testamente oder auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten nicht sauber abgestimmte Erbverträge. Folge derartiger Gestaltungen sind nicht selten umfangreiche Streitigkeiten, die es zu verhindern gilt.
Um diese zu vermeiden ist es wichtig, ggf. schon zu Lebzeiten Vermögensübertragungen anzugehen und ein eindeutiges Testament zu verfassen und hierbei die ganzheitliche Vermögensnachfolge im Blick zu haben, um keine vermeidbaren Steuerschäden oder Erbstreitigkeiten zu verursachen.
Bei der Vermögensfolge ist zu differenzieren:
Vor dem Erbfall
Im Erbrecht beraten wir unsere Mandanten lebzeitig zur optimalen Nachfolgeplanung. Dazu entwerfen und gestalten wir zusammen mit Ihnen ihre Testamente, Erbverträge oder Verträge zur sog. vorweggenommenen Erbfolge, also Überlassungsverträge inclusive flankierender Regelungen wie etwa Erb- oder Pflichtteilsverzichtsverträge.
Fachkundig unterstützen wir Sie, um auch in besonderen oder gar schwierigen Familienkonstellationen optimale und rechtssichere Regelungen zu finden. Notarielle Testamente oder Erbverträge sind hier grundsätzlich zu empfehlen, da selbst formulierte Testamente oftmals fehlerhaft oder unklar sind und dies dann häufig zu Unsicherheit und Streit zwischen den Hinterbliebenen führt.
Nach dem Erbfall
Nach dem Eintritt des Erbfalls beraten und vertreten wir im Rahmen der Nachlassabwicklung. Dazu gestalten wir die zu beantragenden Erbscheinsanträge und führen Nachlassauseinandersetzungen durch, die insbesondere nötig werden, wenn Erbengemeinschaften entstanden sind und sich Immobilien im Erbe befinden. Gängige Verträge sind hier Erbteilsübertragungs-, Erbauseinandersetzungs- oder sog. Abschichtungsverträge.
Wir prüfen mit Ihnen die Anordnungen in einem eventuell vorhandenen Testament, ob gesetzliche Erb- oder Pflichtteilsansprüche bestehen und/oder ob die Erbschaft ggf. wegen Überschuldung ausgeschlagen werden sollte.
In Zusammenarbeit mit den mit unserer Kanzlei kooperierenden Steuerberatern können u.U. auch steuerlich noch gangbare Lösungen gefunden werden, wenn durch fehlende oder falsch verfasste Testaments bereits steuerlich ungünstige Folgen entstanden sind.