Punkte, Punkte, Punkte…
Bußgeldbescheide und Fahrverbote sind oft fehlerhaft!
Haben Sie einen fragwürdigen Bußgeldbescheid erhalten oder ein Fahrverbot kassiert, helfen wir Ihnen gern. Wir kennen sowohl die Verfahrensvorschriften als auch die Fehlerquellen. So können wir Sie gegen den Bußgeldbescheid oder ein Fahrverbot verteidigen.
Sie haben das Recht, gegenüber Strafverfolgungsbehörden und auch gegenüber der Bußgeldstelle die Aussage zu verweigern oder erst nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt eine Einlassung zur Sache abzugeben.
Nutzen Sie dieses Recht!
In der Regel ist es sinnvoll , erst einmal die amtliche Ermittlungsakte einzusehen bevor eine weitere Einlassung erfolgt.
Vereinbaren Sie gern unmittelbar ein Termin mit uns!
Achtung: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie nur binnen einer Frist von 2 Wochen Einspruch erheben. Nach Ablauf der Frist ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig und in der Regel nicht mehr angreifbar.