Verkehrsunfall von Betriebsgefahr bis Schadensregulierung – wir helfen Ihnen gern.
Hier sind Sie auf unserer Seite zum Verkehrsrecht. Wir wickeln einerseits Unfallschäden mit der gegnerischen Versicherung ab und verteidigen Sie gegen unberechtigte Ansprüche.
Unfall / Schadensabwicklung
Bei der Unfallschadensabwicklung ist Ihr Gegenpart regelmäßig die Versicherung des Unfallgegners. Zeigen Sie mit anwaltlicher Vertretung, dass Sie Ihre Rechte bestmöglich durchsetzen wollen.
Bewahren Sie die Ruhe!
Machen Sie bei unklarer Sachlage keine vorschnellen Angaben!
Weder gegenüber dem Unfallgegner noch gegenüber der Polizei!
Geben Sie keine Unfallschuld zu!
Versicherungen streben oft an, Geschädigte abzufangen, bevor diese Rechtsrat einholen können. Lassen Sie sich hierauf nicht ein und zeigen Sie, dass Sie gewillt sind Ihre Rechte durchzusetzen:
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Die freie Wahl der Reparaturwerkstatt liegt bei Ihnen
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Sie entscheiden, ob und wie Sie einen Schaden beheben lassen oder ob Sie auf Basis des Sachverständigengutachtens abrechnen
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Den Sachverständigen wählen Sie. Sie sind nicht gezwungen, den Sachverständigen der Versicherung zu akzeptieren
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Sie haben Anspruch auf einen Mietwagen oder die Nutzungsausfallentschädigung
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Solange die Reparaturkosten 130 % des Wiederbeschaffungswertes nicht übersteigen, dürfen Sie reparieren lassen
Bei der Frage, welche Form der Schadensabwicklung für Sie sinnvoll ist oder ob ein eigener Sachverständiger beauftragt werden sollte, stehen wir Ihnen gern zur Seite.
Was kostet die anwaltliche Vertretung?
Hat der Unfallgegner den Unfall verschuldet, haftet dessen Versicherung auch für die Kosten Ihres Anwalts! Nach Sichtung der Rahmendaten beraten wir Sie auch zur Frage der Kostenrisiken.
Vereinbaren Sie gern unmittelbar einen Beratungstermin!