04533-207900 info@kanzlei-luv.de Mo-Di: 08:00–13:00 und 14:00–18:00, Mi: 08:00–13:00, Do-Fr: 08:00–13:00 und 14:00–18:00

Testamentsvollstreckung

Für Sie in diesem Fachbereich tätig:

Dr. Philipp Luhmann

Rechtsanwalt und Notar

Anna v. Knebel Doeberitz

Rechtsanwältin und Notarin

Haben Sie Fragen oder ein Anliegen?

Insbesondere bei größeren Erbengemeinschaften oder schwierigen Vermögensverhältnissen kann die Anordnung einer Testamentsvollstreckung sinnvoll sein.

Häufig wird eine Testamentsvollstreckung auch angeordnet, wenn bestimmte Erben das Vermögen nicht selbst verwalten sollen oder können.

Im notariellen Bereich beraten wir Sie, wann eine Testamentsvollstreckung sinnvoll ist und wie die testamentarische Anordnung ausgestaltet werden sollte.

Anwaltlich unterstützen wir Sie bei Ihrer Tätigkeit als Testamentsvollstrecker oder vertreten Ihre Rechte und Ansprüche gegenüber einem eingesetzen Testamentsvollstrecker.

Darüberhinaus übernehmen wir für einzelne Nachlässe auch selbst das Amt des Testamentsvollstreckers.