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Landpachtrecht

Für Sie in diesem Fachbereich tätig:

Dr. Philipp Luhmann

Fachanwalt für Agrarrecht

Matthias Volquardts

Fachanwalt für Mietrecht und WEG

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Pachtrecht

Landwirtschaftliches Pachtrecht

Das landwirtschaftliche Pachtrecht ist im BGB besonders geregelt und weist eine Vielzahl von Eigenheiten sowie Verflechtungen mit anderen Rechtsgebieten auf. In der Praxis werden vielfach Verträge abgeschlossen, die wegen nicht eingehaltener Formalien teilweise oder ganz unwirksam sind oder wichtige, später problemanfällige Regelungsfelder auslassen. Zu beachten sind insbesondere

  • eine umfassende Betriebsbeschreibung,

  • Inventarregelungen,

  • Bestimmungen zur Unterverpachtung,

  • zu der Änderung der landwirtschaftlichen Bestimmung,

  • zu Pachtvertragsübergang und Kündigungsregelungen,

  • sowie der Behandlung von Zahlungsansprüchen (ZA).

Da Pachtverträge häufig gerade längere Laufzeiten enthalten, gilt es bereits bei der Vertragsgestaltung „von Anfang an“ anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um nicht im Nachhinein teure Überraschungen zu erleben.

Vereinbaren Sie gern unmittelbar einen Termin mit uns!