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Immobilienrecht

Für Sie in diesem Fachbereich tätig:

Dr. Philipp Luhmann

Rechtsanwalt und Notar

Matthias Volquardts

Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

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Immobilienrecht

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Das Immobilienrecht befaßt sich vornehmlich mit dem Abschluß von Grundstücks- und Immobilienkaufverträgen, bei deren Abschluß eine Vielzahl rechtlicher Problematiken zu berücksichtigen sind.

Da mit derartigen Verträgen werden erhebliche Vermögensdispositionen vorgenommen.Diese können bei unzureichender vertraglicher Absicherung zu existenziellen Folgen für einen der Vertragspartner führen. Die Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung im Vorfeld des Vertragsschlusses kann hier helfen. Es gilt böse Überaschungen zu vermeiden. Neben der Frage des Vertragsabschlusses geht es gegebenenfalls auch um die Fragen der grundbuchlichen Belastung oder Absicherung. In Betracht kommen Dienstbarkeiten, Grundschulden oder Hypotheken etc.

In jedem Fall sollten folgende Punkte geprüft werden:

  • Sicherung von Käufer und/oder Verkäufer beziehungsweise

  • Löschung oder Fortbestand von grundbuchlichen Belastungen

  • Haftung für Mängel sowie

  • Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten oder

  • Aufteilung etwaiger Erschließungskosten

  • Erfordernis einer Vermessung oder auch

  • der Inhalt der Teilungserklärung bei Wohnungseigentum

Soweit im Anschluß an den Grundstückskaufvertrag einer der Vertragsbeteiligten seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, gilt es, im Rahmen außergerichtlicher oder auch gerichtlicher Verhandlungen/Verfahren die Erfüllung des Vertrages durchzusetzen.

Zum Beispiel in dem Fall, dass der Käufer die Kaufpreiszahlung nicht erbringt bzw. nicht erbringen kann. Hier kann es einerseits sinnvoll sein, den Vertrag rückabzuwickeln oder andererseits Schadenersatzansprüche dem Käufer gegenüber durchzusetzen.

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