04533-207900 info@kanzlei-luv.de Mo-Di: 08:00–18:00, Mi: 08:00–13:00, Do-Fr: 08:00–18:00

Erb- und Pflichtteilsrecht

Für Sie in diesem Fachbereich tätig:

Dr. Philipp Luhmann

Fachanwalt für Erbrecht

Anna v. Knebel Doeberitz

Fachanwältin für Erbrecht

Haben Sie Fragen oder ein Anliegen?

Das Erbrecht ist einer der Schwerpunkte unserer Kanzlei.

Wenn Sie ein erbrechtliches Problem haben, sind Sie hier richtig!

Vor dem Erbfall

Vor dem Erbfall unterstützen wir Sie bei Errichtung eines Testamentes beziehungsweise helfen Ihnen in schwierigen Familienkonstellationen gute und rechtssichere Regelungen zu finden. Ziel ist es, Streit nach dem Erbfall zu vermeiden.

Gerne übernehmen wir auch als Testamentsvollstrecker die Abwicklung Ihres Nachlasses unter Berücksichtigung Ihres Willens. Wichtiger Gesichtspunkt ist hierbei die neutrale Rolle des Testamentsvollstreckers, der für eine zügige und einvernehmliche Verteilung des Nachlasses in Ihrem Sinne Sorge tragen kann.

Nach dem Erbfall

Als Anwälte unterstützen wir Sie  insbesondere bei Streit oder Unklarheiten nach Eintritt eines Erbfalles. Häufig geht es z.B. um die folgenden Fragen:

Klärung der Erbfolge

Mit dem Zeitpunkt des Todes treten die Erben in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein. Ist ein Erbfall eingetreten, ist zunächst die Erbfolge zu klären. Oftmals ist Beteiligten gar nicht klar, dass sie Erben sind – oder unerwartete Miterben haben.

Inhalt, Wirksamkeit und Anfechtbarkeit von Testamenten

Bei privatschriftlichen Testamenten muss geprüft werden, welche rechtlichen Anordnungen der Erblasser durch diese im Einzelnen getroffen hat. Ist unklar , Sie Erbe oder Vermächtnisnehmer geworden sind, oder ob eine Vor- und Nacherbschaft angeordnet wurde, klären wir dies für Sie.

Ebenso gibt es oft Streit um die Frage, ob Testamente überhaupt wirksam sind. Zu klären ist hier, ob der Erblasser  geschäftsunfähig ist oder ein Testament dieses Inhaltes gar nicht verfassen wollte.

Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Erbscheinsverfahren.

Pflichtteilsansprüche

Sind nahe Verwandte durch Testament enterbt, steht ihnen ein Pflichtteilsanspruch in Geld zu. Die Höhe des Anspruches richtet sich nach der Pflichtteilsquote und dem Vermögen des Erblassers. Der Pflichtteilsberechtigte hat zunächst Auskunftsansprüche, um seinen Anspruch berechnen und beziffern zu können. Der Erbe muss Auskünfte erteilen über die Aktiva und Passiva zum Zeitpunkt des Erbfalles einerseits, sowie über Lebensversicherungen und  Schenkungen, welche der Erblasser zu Lebzeiten getätigt hat andererseits. Grund ist, dass hierdurch Pflichtteilsergänzungsansprüche entstehen können.

Die Ermittlung und Berechnung von Pflichtteilsansprüchen ist kompliziert. Viele Faktoren sind zu beachten. Aus diesem Grund sollte stets ein Fachanwalt für Erbrecht hinzugezogen werden.

Wir vertreten Sie als Pflichtteilsberechtigten oder als Erben bei der Ermittlung, Berechnung und Geltendmachung bzw. Abwehr der Ansprüche.

Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

Treten mehrere Personen eine Erbschaft gemeinsam an, darf die Verwaltung und Verteilung des Nachlass grundsätzlich nur gemeinschaftlich erfolgen. Dies kann schwierig werden, wenn die Miterben unterschiedliche Vorstellungen haben oder ein Miterbe „mauert“. Wir beraten Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten und versuchen zunächst, pragmatische Lösungen zu finden.

Wenn einvernehmliche Lösungen nicht erreicht werden können, wissen wir die anwaltlichen Instrumente zu nutzen und durchzusetzen.

Nachlassschulden

Ist unsicher, ob ein Nachlass überschuldet ist, fürchten viele Erben, dass ihr Eigenvermögen für Schulden des Erblassers haftet. Die Erbausschlagung ist hier eine sichere Lösung, aber nicht die einzige Möglichkeit. Durch verschiedene gesetzliche Instrumente kann die Haftung auf den Nachlass beschränkt und eine fundierte Prüfung des Nachlasses ermöglicht werden. Wir prüfen mit Ihnen die Möglichkeiten und beantragen z.B. eine Nachlassverwaltung.

Vereinbaren Sie gern direkt einen Termin!