Trennung – Scheidung – Folgesachen
Ene Trennung ist für alle Beteiligten mit vielen Unsicherheiten und Verletzungen verbunden, die es aufzuarbeiten gilt, um zu einer sachgerechten guten Lösung für Sie zu kommen.
Eine Beratung ist schon vor der Trennung sinnvoll, um Ihre eigenen Ansprüche und ggf. auch Beweise zu sichern und zu klären welche Rechte aber auch Pflichten Sie haben..
Schon während des Trennungsjahres sind Ansprüche z.B. auf Unterhalt oder der Auskunftsanspruch betreffend den Vermögensstand zum Zeitpunkt der Trennung zu bedenken und ggf. durchzusetzen.
Wir informieren Sie z.B. über den Ablauf des Scheidungsverfahrens und klären transparent die Frage der zu erwartenden Kosten mit Ihnen.
Wir zeigen Ihnen Rechte und Pflichten auf und entwickeln mit Ihnen eine „Strategie“, um Ihre Ansprüche bestmöglich und erfolgreich durchzusetzen.
Neben rechtlichen Fragen gilt es auch, die emotionale Seite im Blick zu behalten, gerade auch, wenn gemeinsame Kinder betroffen sind.
Voraussetzung der Ehescheidung ist neben dem Ablauf des Trennungsjahres, dass die Ehe gescheitert ist.
Neben der Scheidung und dem Versorgungsausgleich sind meist drängende Fragen zu
- Getrenntlebensunterhalt
- Nachehelichem Unterhalt
- Zugewinnausgleich
- Vermögensauseinandersetzung
- Kindesunterhalt
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Nutzung der Ehewohnung
zu klären.
Wir beraten Sie über die Möglichkeiten und Wege durch das gesamte Verfahren und helfen Ihnen
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eine Scheidung möglichst schonend für die Kinder abzuwickeln,
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sachgerechte Vergleichslösungen als Alternative zu nervenaufreibenden und teuren gerichtlichen Auseinandersetzungen zu finden,
- bei der Entwicklung eines Ehescheidungsfolgenvertrages oder Ehevertrages
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Unterhaltsprobleme sachgerecht zu lösen.
Wir vertreten Ihre Interessen vor Gericht.
Wir nehmen uns Zeit, um die verschiedenen Themen mit Ihnen zu besprechen und einen Lösungsweg zu erarbeiten.
Vereinbaren Sie gern unmittelbar einen Termin mit uns!
Achtung: Der Rechtsanwalt ist Interessenvertreter und vertritt nur eine Partei. Einen gemeinsamen Rechtsanwalt für beide Parteien gibt es bei der Scheidung nicht, auch dann nicht, wenn die Ehepartner sich hinsichtlich der Scheidung einig sind.
Für die Vorbereitung der Ehescheidung benötigen wir die Heiratsurkunde, ggf. die Geburtsurkunden der Kinder, einen etwaig vorliegenden Ehevertrag oder Ehescheidungsfolgenvertrag sowie Einkommensunterlagen möglichst beider Parteien.
Eine Trennung / Scheidung bringt viele Fragen mit sich, bei deren Bewältigung wir Ihnen gern helfen wollen.