Wohnungseigentumsrecht
Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei ist auch die anwaltliche Beratung und Vertretung im Wohnungseigentumsrecht. Rechtsanwalt Matthias Volquardts ist dazu als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht besonders qualifiziert.
Rechtsanwalt und Notar Reinhard Luhmann verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich der Vertragsgestaltung, insbesondere auch das Wohnungseigentum betreffend.
Im Gegensatz zu den Einfamilienhäusern besteht das Wohnungseigentum aus Sondereigentum und gemeinschaftlichem Eigentum.
Wesentliche Regelungen für die Wohnungseigentümergemeinschaft enthalten die „Teilungsgenehmigung“, die „Gemeinschaftsordnung“ und das WEG (Wohnungseigentumsgesetz).Streitigkeiten in Wohnungseigentümergemeinschaften entstehen meist dann, wenn Bau- und Sanierungsmaßnahmen anstehen, wenn Baumängel auftreten und das Gemeinschaftseigentum betroffen ist.
Meinungsverschiedenheiten über die Grenzen der erlaubten Nutzung der Wohnung und der gesamten Anlage sind ein weiterer Anlass für Streit in der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Unsere Tätigkeit umfasst die außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung von einzelnen Wohnungseigentümern, Wohnungs-eigentümergemeinschaften und Verwaltern in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts, insbesondere in Bezug auf
- Fragen zur Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung;
- Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer; des Verwalters und des Verwaltungsbeirates;
- Beschlüsse und Vereinbarungen der Wohnungseigentümer;
- Abgrenzungsfragen bei Sonder-/Gemeinschaftseigentum und Sondernutzungsrechten;
- Abgrenzungsfragen bei baulichen Veränderungen / ordnungsgemäße Instandhaltung;
- die ordnungsgemäße Verwaltung;
- die Eigentümerversammlung (Stimmrecht, Tagesordnung).
