Bußgeldverfahren
Punkte, Punkte, Punkte...
Bei einem Verkehrsverstoß der mit 40,-€ geahndet wird, gibt es bereits mindestens einen Punkt.
Bußgeldbescheide und Fahrverbote sind oft fehlerhaft!
Wenden Sie sich bei einem zweifelhaften Bußgeldbescheid unmittelbar an Ihren Verkehrsrechtler, er kennt die Verfahrensvorschriften, die Fehlerquellen bei Messverfahren und er weiß, wie Sie sich gegen den Bußgeldbescheid oder ein Fahrverbot bestmöglich verteidigen können. Sie haben das Recht, gegenüber Strafverfolgungsbehörden und auch gegenüber der Bußgeldstelle die Aussage zu verweigern oder erst nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt eine Einlassung zur Sache abzugeben.Nutzen Sie dieses Recht!
Häufig wird es sinnvoll sein, erst einmal mit Hilfe Ihres Verkehrsanwalts die amtliche Ermittlungsakte einzusehen bevor eine weitere Einlassung erfolgt.

