Logo Kanzlei Luhmann Volquardts

Ihr Ansprechpartner für Verkehrsstrafrecht in Reinfeld


Ihr Rechtsanwalt in Reinfeld für Verkehrsstrafrecht - Matthias Volquardts
» Rechtsanwalt
Matthias Volquardts

Mitglied der ARGE Verkehrsrecht im DAV

Mitglied in der ARGE Verkehrsrecht im Dt. Anwaltsverein

Bußgeldverfahren



Ihre Anwälte für Verkehrsstrafrecht in Reinfeld - Header

Punkte, Punkte, Punkte...
Bei einem Verkehrsverstoß der mit 40,-€ geahndet wird, gibt es bereits mindestens einen Punkt.

Bußgeldbescheide und Fahrverbote sind oft fehlerhaft!

Wenden Sie sich bei einem zweifelhaften Bußgeldbescheid unmittelbar an Ihren Verkehrsrechtler, er kennt die Verfahrensvorschriften, die Fehlerquellen bei Messverfahren und er weiß, wie Sie sich gegen den Bußgeldbescheid oder ein Fahrverbot bestmöglich verteidigen können. Sie haben das Recht, gegenüber Strafverfolgungsbehörden und auch gegenüber der Bußgeldstelle die Aussage zu verweigern oder erst nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt eine Einlassung zur Sache abzugeben.

Nutzen Sie dieses Recht!

Häufig wird es sinnvoll sein, erst einmal mit Hilfe Ihres Verkehrsanwalts die amtliche Ermittlungsakte einzusehen bevor eine weitere Einlassung erfolgt.

Achtung:

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie nur binnen einer Frist von 2 Wochen Einspruch erheben. Nach Ablauf der Frist ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig und in der Regel nicht mehr angreifbar.

Weiterführende Informationen

Auf schriftlichen Antrag per Post (!) erhält jeder Verkehrsteilnehmer Auskunft über die ihn betreffenden Eintragungen.