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Strafrecht



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Im Bereich des Strafrechts befassen wir uns mit Fragen des Verkehrsstrafrechts, d.h. z.B. der Straßenverkehrsgefährdung, der Verkehrsunfallflucht sowie der Sachbeschädigung als auch mit Fällen aus dem Bereich der Vermögensdelikte sowie der Körperverletzungsdelikte.

Im Bereich strafrechtlicher Ermittlungen ist regelmäßig anzuraten, vor Abgabe einer Erklärung an die Strafverfolgungsbehörden anwaltlichen Rat einzuholen, um eine bestmögliche Verteidigungsposition zu sichern. Zu beachten ist, dass nach dem deutschen Rechtssystem ein Aussageverweigerungsrecht besteht, mit der Folge, dass niemand verpflichtet ist, sich selbst zu belasten.

Ob eine Aussage sinnvoll ist oder sinnvollerweise die Aussage verweigert wird, bedarf einer Überprüfung im Einzelfall.





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