Wirtschaftsrecht
Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, öffentlich-rechtliche Genehmigungen, gewerbliche Mietrecht.
» Zurück zur ÜbersichtDer Bereich Wirtschaftsrecht betrifft sämtliche Spektren, die ein Unternehmen in seiner Gründung, in seinem täglichen Betrieb oder seiner Abwicklung betreffen können. Teilbereiche des Wirtschaftsrechts sind daher das Vertragsrechts, das Gesellschaftsrecht, das Arbeitsrecht, öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder auch das gewerbliche Mietrecht.
In diesem kooperieren wir umfänglich mit Steuer- und Betriebsberatern.
