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Ihre Ansprechpartner für Grund- und Immobilienrecht in Reinfeld


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Grund- und Immobilienrecht



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Das Grundstücks- und Immobilienrecht befaßt sich vornehmlich mit dem Abschluß von Grundstücks- und Immobilienkaufverträgen, bei deren Abschluß eine Vielzahl rechtlicher Problematiken zu berücksichtigen sind. Da mit derartigen Verträgen regelmäßig erhebliche Vermögensdispositionen vorgenommen werden, die bei unzureichender vertraglicher Absicherung zu existenziellen Folgen für einen der Vertragspartner führen können, ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung im Vorfeld des Vertragsschlusses dringend anzuraten.

Neben der Frage des Vertragsabschlusses geht es sodann auch um die Fragen der grundbuchlichen Belastung oder Absicherung durch Dienstbarkeiten, Grundschulden, Hypotheken etc.

In jedem Fall sollten folgende Punkte geprüft werden:

Soweit im Anschluß an den Grundstückskaufvertrag einer der Vertragsbeteiligten seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, gilt es, im Rahmen außergerichtlicher oder auch gerichtlicher Verhandlungen/Verfahren die Erfüllung des Vertrages durchzusetzen.

Für den Fall, dass z. B. der Käufer die Kaufpreiszahlung nicht erbringt bzw. nicht erbringen kann, kann es ggf. sinnvoll sein, den Vertrag rückabzuwickeln bzw. Schadenersatzansprüche dem Käufer gegenüber durchzusetzen.















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