Ehe- und Familienrecht
Trennung – Scheidung – Unterhalt – Sorgerecht – Umgang - Zugewinn - Vermögensauseinandersetzung
Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei ist die anwaltliche Beratung und Vertretung im Ehe- und Familienrecht. Rechtsanwalt Matthias Volquardts ist dazu als Fachanwalt für Ehe- und Familienrecht besonders qualifiziert.
Das Ehe- und Familienrecht umfasst sämtliche Rechtsbereiche, die mit dem Zusammenleben oder der Trennung ehelicher oder nichtehelicher Lebensgemeinschaften sowie der möglichen Probleme allein erziehender Elternteile verbunden sind.
Jedes Jahr werden in Deutschland mehr Ehen geschieden.
Schon mit der Trennung der Eheleute sind wichtige Fragen wie Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Kindesbetreuung, Vermögensfragen, Fragen zur Aufteilung des Hausrats etc. zu regeln. Oft werden aus Unkenntnis hier schon entscheidende Fehler gemacht, welche die wirtschaftliche Existenz der Parteien in Gefahr bringen können.Verschaffen Sie sich frühzeitig Sicherheit durch den Beistand eines Spezialisten für Familienrecht.
Durch den Fachanwalt für Familienrecht werden Sie über die Möglichkeiten beraten und aufgeklärt,- eine Scheidung möglichst schonend für die Kinder abzuwickeln,
- sachgerechte Vergleichslösungen als Alternative zu nervenaufreibenden und teuren gerichtlichen Auseinandersetzungen zu finden,
- Unterhaltsprobleme sachgerecht zu lösen.
Zentrale Bereiche unserer anwaltlichen Beratung und Vertretung sind:
- vorsorgende Eheverträge
- Ehescheidung / Trennung und deren Folgen
- Ehegattengetrenntlebensunterhalt / nachehelicher Unterhalt
- Kindesunterhalt / Ausbildungsunterhalt
- Vermögensrechtliche Auseinandersetzung / Zugewinnausgleich
- Sorgerecht / Umgangsrecht
- Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften pp. bei Scheidung)
- Hausrat und Ehewohnung
- Scheidungsfolgenverträge
- Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

