Erbrecht
Das Erbrecht ist einer der Schwerpunkte der Kanzlei, der von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Dr. Philipp Luhmann LL.M. und Rechtsanwalt und Notar Reinhard W. Luhmann fachkundig betreut wird.
Der Erblasser sollte für den Fall nach seinem Tod alles vorausschauend planen. Soweit Regelungen des Erblassers/der Erblasserin fehlen, unklar sind oder nicht den gesetzlichen Formvorschriften genügen, führt dies häufig zu Streit innerhalb der Familie bzw. zwischen den Hinterbliebenen, der langjährige gerichtliche Auseinandersetzungen zur Folge haben kann. Um dies zu vermeiden, gilt es, zu Lebzeiten eindeutige Regelungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zu verfassen.
Dazu beraten wir Sie gern anwaltlich und notariell in allen Bereichen des Erbrechts, insbesondere bei der sicheren und individuellen Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen. Wir helfen Ihnen alle Gestaltungsmöglichkeiten voll auszuschöpfen, dabei Streit zu vermeiden und Erbschaftsteuer zu sparen. Dazu kooperieren wir eng mit versierten Steuerberatern.
Neben der vorsorgenden Beratung umfasst unsere Tätigkeit auch die Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche, die sowohl aus Testament, Vermächtnis oder Erbvertrag etc. aber auch aus den gesetzlichen Pflichtteilsvorschriften resultieren können.
Für die Hinterbliebenen ist zu prüfen, ob gesetzliche Erb- oder Pflichtteilsansprüche bestehen und/oder ob die Erbschaft ggf. wegen Überschuldung ausgeschlagen werden sollte.
„Letzter Wille!“
Der letzte Wille muss nicht endgültig sein. Ansatz des Erblassers sollte es sein für klare Verhältnisse zu sorgen, damit die Erben nicht in Streit geraten. Er sollte die eigenen Vorstellungen verwirklichen, wer was bekommt. Er / Sie ist i.d.R. frei darin, seinen „Letzten Willen“ der aktuellen Situation anzupassen. Er kann hierzu u.a. folgende Formen wählen:- Privatschriftliches Testament
- Notarielles Testament
- Erbvertrag
Inhalt und Form
Der Inhalt des Testaments muss klar gefasst sein. Steuerliche Aspekte sollten umfassend berücksichtigt werden, um unnötige Belastungen zu vermeiden. Wichtig ist die Einhaltung der Form! Das private Testament muss u.a. handschriftlich vom Erblasser verfasst und unterzeichnet sein! Bei Ihrem Notar / Fachanwalt für Erbrecht werden Sie hinsichtlich der wirksamen Abfassung Ihres Testaments optimal beraten.Auslegung von Testamenten
Was wollte der Erblasser? Diese Frage taucht bei Testamenten gelegentlich auf, wenn der Inhalt nicht eindeutig ist. Begriffe können unterschiedliche Bedeutungen haben.Ein Beispiel:
Der Erblasser vermachte seinem alten Freund seine „Bibliothek“, hat aber tatsächlich nur ein paar Bücher gehabt. Im Rahmen der Auslegung konnte festgestellt werden, dass der Erblasser mit seiner „Bibliothek“ seinen Weinkeller meinte.
Sinnvoll ist es bereits bei Abfassung des Testaments fachkundigen Rat eines Fachanwalts für Erbrecht / eines Notars einzuholen.
Fragen im Erbfall
- Wer erbt ohne Testament?
- Gibt es ein Testament?
- Ist der Nachlass verschuldet?
- Woraus besteht die Erbschaft?
- Wer haftet für die Schulden?
- Sind Immobilien vorhanden?
- Ist jemand enterbt?
- Gibt es Pflichtteilsberechtigte?
- Greift die gesetzliche Erbfolge?
- Gilt eine Testamentsvollstreckung?
Wir beraten und vertreten Sie zudem in den folgenden Angelegenheiten:
- Beantragung eines Erbscheins
- Erbausschlagung
- Erbteilungsvertrag
- Verträge zur Erbteilsübertragung
- Verträge zur vorweggenommenen Erbfolge
- Hofüberlassungsverträge
- Pflichtteilsverzichtsverträge
- Regelungen zur Testamentsvollstreckung, Vermächtnis, Teilungsanordnung
- Testament bei einem behinderten Kind
- Testament zugunsten verschuldeter Erben
- gesellschaftsvertragliche Nachfolgeregelungen
- vorweggenommene Erbfolge zur Übertragung eines Einzelunternehmens oder einer Gesellschaft
- Unternehmertestament zugunsten eines Kindes
- Unternehmertestament zugunsten des Ehegatten
- Testament eines Landwirts
- Einsetzung eines Abkömmlings zum Hoferben nach HöfeO
- vorweggenommene Erbfolge gegen Einräumung eines Wohnrechts oder eines Nießbrauchs oder eines Altenteils
- Testamentsvollstreckung - Zweck und Vorteile
- etc.



