Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht stellt einen Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei Luhmann & Volquardts dar. Wir beraten und vertreten Sie hierbei in allen Facetten des Arbeitsvertrags- und Kündigungsrechts sowie in allen sonstigen individualarbeitsrechtlichen Belangen.
Abmahnung – Kündigung – Klage?!
Für Arbeitnehmer gilt
Lange Überlegungen lässt das Arbeitsrecht nicht zu! Die Kündigungsschutzklage muss spätestens drei Wochen nach Erhalt der Kündigung bei dem Arbeitsgericht eingereicht sein.Es gilt keine Zeit zu verlieren und die Erfolgsaussichten sofort durch Ihren Anwalt prüfen zu lassen!
Für Arbeitgeber gilt
Eine Kündigung will gut vorbereitet sein! Nicht jedes Schreiben, über dem "Abmahnung" steht ist auch eine Abmahnung. Hier gilt es Formalien einzuhalten, damit eine berechtigte Kündigung nicht mangels formwirksamer Abmahnungen scheitert.In jedem Fall sind Fragen wie:
- Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar?
- Liegt ein Kündigungsgrund vor?
- Ist die Abmahnung angreifbar?
- Wie hoch wäre eine Abfindung?
- Ist das Zeugnis in Ordnung?
- Sind Vertragsänderungen in Ordnung?
- Ist die Sozialauswahl zutreffend durchgeführt?
- Wie läuft ein Kündigungsschutzverfahren ab?
- Wie hoch sind die Kosten?
