Aufgabengebiete eines Notars
Durch seine Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber sichert der Notar auch dem unerfahrenen Bürger sein Recht. Der Notar hat die Aufgabe, Bürger und Bürgerinnen bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften zu betreuen, wie z. B.:- Immobiliengeschäfte
- Kauf, Schenkung und Nießbrauch
- Hypotheken- oder Grundschuldbelastungen
- Gesellschaftsrecht / Handelsregister
- Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft
- Vertretungsregelungen und Registeranmeldung
- Testament und Erbe
- Testament und Erbvertrag
- Erbschein und Nachlassverteilung
- Familienrecht
- Eheverträge und Scheidungsfolgenverträge
- Adoption
Notarielle Urkunden beweisen noch nach Jahrzehnten unwiderleglich die getroffenen Vereinbarungen. Seine Sachkunde und Erfahrung kann der Notar am besten einsetzen, wenn er frühzeitig eingeschaltet wird. Das Ergebnis ist eine klar und unzweideutig gefasste Urkunde.
Kosten
Die Notargebühren sind gesetzlich festgelegt. Ihre Höhe richtet sich ausschließlich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts und nicht nach dem Arbeitsaufwand des Notars. Für jedes Geschäft sieht die bundeseinheitliche Kostenordnung einen bestimmten Gebührensatz vor.Die Kostenordnung verbietet es dem Notar ausdrücklich, höhere oder niedrigere Gebühren zu berechnen als die Kostenordnung vorschreibt. Man darf den Beteiligten also weder einen "Rabatt" einräumen noch in besonders schwierigen oder langwierigen Sachen einen "Zuschlag" verlangen. Für das gleiche Geschäft müssen also von jedem Notar die gleichen Gebühren erhoben werden. Dass der Notar die Kostenordnung einhält, wird staatlich überprüft.
Berufs- und Gebührenvorschriften:
Bundesnotarordnung (BNotO),Beurkundungsgesetz (BeurkG),
Richtlinien der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer,
Dienstordnung für Notare,
Kostenordnung (KO),
Europäische Standesrichtlinien,
sämtlich zugänglich über die Homepage der Bundesnotarkammer
