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Rechtsanwalt und Notar Reinhard Luhmann
RA und Notar
Reinhard Luhmann

Notariat

Notariat Schleswig-Holstein

Aufgabengebiete eines Notars

Durch seine Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber sichert der Notar auch dem unerfahrenen Bürger sein Recht. Der Notar hat die Aufgabe, Bürger und Bürgerinnen bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften zu betreuen, wie z. B.: Der Notar berät und belehrt die Parteien über die Folgen, zeigt Alternativen auf und hilft bei der Formulierung von Verträgen. Nach der Beurkundung überwacht der Notar Zahlungen, verwahrt treuhänderisch Gelder und sorgt für Eintragungen etwa im Grundbuch oder Handelsregister.

Notarielle Urkunden beweisen noch nach Jahrzehnten unwiderleglich die getroffenen Vereinbarungen. Seine Sachkunde und Erfahrung kann der Notar am besten einsetzen, wenn er frühzeitig eingeschaltet wird. Das Ergebnis ist eine klar und unzweideutig gefasste Urkunde.

Kosten

Die Notargebühren sind gesetzlich festgelegt. Ihre Höhe richtet sich ausschließlich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts und nicht nach dem Arbeitsaufwand des Notars. Für jedes Geschäft sieht die bundeseinheitliche Kostenordnung einen bestimmten Gebührensatz vor.

Die Kostenordnung verbietet es dem Notar ausdrücklich, höhere oder niedrigere Gebühren zu berechnen als die Kostenordnung vorschreibt. Man darf den Beteiligten also weder einen "Rabatt" einräumen noch in besonders schwierigen oder langwierigen Sachen einen "Zuschlag" verlangen. Für das gleiche Geschäft müssen also von jedem Notar die gleichen Gebühren erhoben werden. Dass der Notar die Kostenordnung einhält, wird staatlich überprüft.

Berufs- und Gebührenvorschriften:

Bundesnotarordnung (BNotO),
Beurkundungsgesetz (BeurkG),
Richtlinien der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer,
Dienstordnung für Notare,
Kostenordnung (KO),
Europäische Standesrichtlinien,
sämtlich zugänglich über die Homepage der Bundesnotarkammer

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